Reinhaltungsverband Leoben

Sauberes Wasser für Leoben
und die Region
Der Reinhaltungsverband Leoben sorgt seit 1978 mit modernster Technik für eine nachhaltige Abwasserreinigung und den Schutz unserer Gewässer

Mit modernster Klärtechnik und engagierten Mitarbeitern reinigen wir
kommunale und betriebliche Abwässer – zuverlässig, nachhaltig und im Dienste der Umwelt.

Abwasserreinigung

Mechanisch-biologische Reinigung mit modernster Technik

Umweltschutz

Schutz von Grundwasser und Mur
für Umwelt & Lebensqualität

Regionale Verantwortung

Seit 1978 Partner für Gemeinden
und Betriebe in der Region

Gründung des Verbandes
1900
Inbetriebnahme Kläranlage
1900
Verbandsmitglieder
0

Unsere Aufgaben

Abwasserreinigung und Gewässerschutz im Raum Leoben

Zweck des Verbandes ist es, die oberirdischen Gerinne und das Grundwasser im Verbandsgebiet in ihrer natürlichen Beschaffenheit zu erhalten und die dazu erforderlichen Gewässerschutzmaßnahmen wahrzunehmen. Zur Erreichung dieses Zieles obliegt dem Verband insbesondere die Errichtung und der Betrieb einer Verbandskläranlage zur Reinigung der im Verbandsgebiet oder in Betrieben von Mitgliedern anfallenden Abwässer.

Die Verbandskläranlage dient der mechanisch-biologischen Reinigung der bei den Verbandsmitgliedern anfallenden kommunalen und betrieblichen Abwässer. Diese Abwasserreinigung wird unter Einsatz moderner Anlagen- und Verfahrenstechnik zum Schutz der Umwelt vollzogen. Rechtliche Grundlagen dafür bilden die gültige Verbandssatzung, Gesetze, Verordnungen und erlassene Bescheide.

Nach der Reinigung werden die geklärten Abwässer in den Vorfluter Mur eingeleitet.

Vom Personal des Reinhaltungsverbandes werden auch die Vorreinigungsanlage der Brauerei Göss und die Abwasserübernahmestationen der
Marktgemeinden St.Peter-Freienstein sowie Niklasdorf betreut.

Scroll to Top

Information

Gemäß § 6 Abs.1 der Indirekteinleiterverordnung – IEV BGBl.II Nr.222/1998, i.d.F. BGBl.II Nr.389/2021 sind Sie als Kanalisationsunternehmen verpflichtet, Ihren Indirekteinleiterkataster jährlich zu aktualisieren und über die in den Anlagen D und E der IEV genannten Vorgänge der Wasserrechtsbehörde zu berichten. Gemäß § 7 Abs.1 der oben genannten Verordnung gilt als Frist für die Einbringung der Meldung der 12.07.2026.